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Schule

Unter dieser Rubrik finden Sie Informationen über den HEUREKA-Matheclub und wichtiges zu Schulgesetzen und speziellen Förderungen.

Eltern und Kinder

Interessant ist es auch zu wissen, was zur Förderung der Hochbegabung in den Gesetzestexten steht. Hier setzt die Arbeit von HEUREKA ein, damit aus den weitgefaßten allgemeinen Formulierungen handfeste Förderungen unserer Kinder werden und daß man erkennt, welch Potenzial man in vielen jungen Menschen wecken kann, wenn man sie nur gut fördert.

Vielleicht erfuhren Sie es schon anderswoher, daß die TU Berlin 16-jährigen Schülern die Möglichkeit eines Studiums bietet. Lesen Sie mehr dazu weiter unten.

HEUREKA im Kontakt mit den Schulen

Derzeit werden von HEUREKA Schüler aus zehn Schulen des Kreises Oberhavel betreut. Der Verein lädt einmal jährlich Schulleiter, Lehrer und Erzieher dieser Schulen zum Gespräch über Möglichkeiten der besonderen Förderung begabter Kinder und steht in gutem Kontakt mit dem Schulamt.

HEUREKA-Matheclub

Unsere Vorschulkinder und die der Klassen 1-4 treffen sich aller vierzehn Tage in der Grundschule Lehnitz zum "HEUREKA-Matheclub" bei Frau Srebotnjak. Dort rechnen und knobeln sie und erhalten dadurch eine besondere mathematische Förderung. Sie versuchen sich an Aufgaben, die sie so nicht in der Schule gestellt bekommen und die sie befähigen sollen, selbst tiefer gehende Probleme mutig und logisch denkend anzugehen. Unsere älteren, 10-12 jährigen Kinder (5.-6. Klasse) rechnen und experimentieren unter Leitung von Frau Grübler im Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf.

Wir danken an dieser Stelle dem Schulträger der Grundschule Lehnitz und dem Gymnasium für ihre engagierte Zusammenarbeit.

Schulgesetze in Brandenburg

Im folgenden zitieren wir aus dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg "Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG". Wir bemühen uns um die Aktualität der Texte, verweisen aber immer auf die Originaltexte des Brandenburger Gesetzgebers unter http://www.landesrecht.brandenburg.de/.

Flexibler Schulbesuch

Hier gilt laut BbgSchulG, Abschnitt 2, Primarstufe, § 19 FN 1: "Der Bildungsgang der Grundschule [...] (5) Die Gestaltung der Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule kann als flexible Eingangsphase im Rahmen der Vorschriften des § 8 erprobt werden. Dabei wird jahrgangsstufenübergreifender Unterricht erteilt."

Begabtenförderung während der Schulzeit

Hier gilt weiter im Abschnitt 2, Auftrag der Schule, § 3, Recht auf Bildung (von HEUREKA etwas übersichtlich aufbereitet):

  1. "[...] Es ist Aufgabe aller Schulen, jede Schülerin und jeden Schüler zu fördern. Begabte, sozial Benachteiligte und Menschen mit Behinderungen sind besonders zu fördern.
  2. Besonders leistungsfähige und begabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders durch
    • eine Zusammenarbeit mit Hochschulen gemäß § 9 Abs. 1,
    • Schulen mit besonderer Prägung gemäß § 8a und § 143,
    • die Möglichkeit des Überspringens oder der Vorversetzung gemäß § 59 Abs. 6,
    • die Berücksichtigung des besonderen Unterrichtsbedarfs gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5
    • und durch individuelle Hilfen gefördert werden.
    Das für die Schule zuständige Ministerium kann zur individuellen Förderung von geeigneten Schülerinnen und Schülern zu jedem Schuljahr an ausgewählten Gymnasien und Gesamtschulen nach von der Schule einvernehmlich mit dem Schulträger gestelltem Antrag die Bildung von Leistungs- und Begabungsklassen ab der Jahrgangsstufe 5 ohne vorherige Durchführung eines Schulversuchs genehmigen."

Studieren mit 16 Jahren?

Wußten Sie schon, daß die Technische Universität Berlin begabten Schülern aus Berlin und Brandenburg die Möglichkeit eines Schülerstudiums bietet?

"An der TU Berlin haben hoch motivierte, leistungsstarke Schülerinnen und Schüler die Chance, schon während der Schulzeit zu studieren. Nach dem erfolgreichen Probelauf [...] wird die Möglichkeit des Schülerstudiums ab 16 Jahre ab dem Wintersemester 2006/2007 allen Berliner und brandenburgischen Schulen zugänglich gemacht [...] Ein Schülerstudium mit seiner Möglichkeit zur frühen Studienorientierung kann dazu beitragen, die Studienzeiten zu verkürzen. Auch der schwierige Prozess, sich für das geeignete Fach zu entscheiden, der auf fast jede Abiturientin und jeden Abiturienten zukommt, wird durch die Teilnahme am Schülerstudium erleichtert." (aus dem Alumni-Magazin der TU Berlin Nr. 11/2006)

Schauen Sie selbst: http://www.tu-berlin.de/?id=11251

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